ECM - Entity in Charge of Maintenance

Der Begriff „für die Instandhaltung zuständige Stelle“ (englisch „Entity in Charge of Maintenance“ bzw. kurz „ECM“) wurde in der Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG definiert und bezeichnet die Stelle, die für die Instandhaltung eines Fahrzeugs zuständig ist und als solche im nationalen Einstellungsregister registriert ist.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 verlang die Zertifizierung von Stellen, die für die Instandhaltung aller Fahrzeuge in der Europäischen Union und auch in allen OTIF-Mitgliedstaaten zuständig sind.

Die ECM (Entity in Charge of Maintenance), verantwortlich für die Wartung von Schienenfahrzeugen, muss sicherstellen, dass die Fahrzeuge sich in einem sicheren Betriebszustand befinden. Dies erfordert die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Erhaltung, Wartung und Reparatur der Fahrzeuge gemäß den fahrzeugspezifischen Dokumenten und den geltenden Vorschriften, einschließlich der Instandhaltungsvorschriften und der Vorschriften der TSI (Technische Spezifikation für Interoperabilität.)

Zusätzlich dazu muss die Organisation, die für die Wartung verantwortlich ist, die erforderlichen Wartungsmaßnahmen für ihre Fahrzeuge aus den vorgeschriebenen Anforderungen ableiten. Diese Maßnahmen können entweder intern durchgeführt oder von externen Einrichtungen erbracht werden, die den Konformitätsanforderungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 entsprechen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Einrichtungen, die sich mit der Instandhaltungentwicklung oder -erbringung befassen, oder um Werkstätten und mobile Wartungsdienste, mit denen die verantwortliche Stelle entsprechende Verträge abschließt.

 

Das Zertifizierungsprogramm wird auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.

Die aktiven Zertifikate können auf der ERADIS Datenbank eingesehen werden. (https://eradis.era.europa.eu/)

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